Abschnitt 3.6 – Projektablauf
Planung – Genehmigung – Bau
Nach der fertigen Entwurfsplanung für einen Abschnitt bereitet unser Projektteam nun die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vor. Sind diese fertig, reichen wir sie beim Eisenbahn-Bundesamt ein, um den Streckenabschnitt ausbauen zu dürfen. Dafür wird im Verfahren sichergestellt, dass der Ausbau alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen wie privaten Auswirkungen abgewogen und berücksichtigt werden. Insgesamt verfolgen wir das Ziel, Ende des Jahrzehnts im ersten Abschnitt der ABS 38 mit dem Bau zu beginnen und die gesamte Strecke ab etwa Mitte der 2030er Jahre in Betrieb zu nehmen.
Projektphasen
Große Infrastrukturprojekte wie die Ausbaustrecke 38 sind aufwändig zu planen. Technische, verkehrliche, betriebliche und finanzielle Aspekte müssen aufeinander abgestimmt werden. Parallel dazu steht unser Projektteam mit den Anlieger-Kommunen im Austausch und informiert Anwohnende sowie die Öffentlichkeit frühzeitig über die Planungen.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Im Herbst 2023 hat der Gesetzgeber das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG), das seit 2020 für die ABS 38 als eins der Pilotprojekte galt, aufgehoben. Nun erlangt die ABS 38 das Baurecht wieder über das herkömmliche Planfeststellungsverfahren. Dieses ist für die Bahnprojekte der übliche Weg zur Baugenehmigung. Das Eisenbahn-Bundesamt, eine unabhängige Behörde, prüft die Pläne der Bahn und beteiligt die Öffentlichkeit. Das Verfahren stellt sicher, dass die Planung alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Interessen abgewogen und berücksichtigt werden.

Wie und wann kann ich meine Belange einbringen?
Wenn das Genehmigungsverfahren eingeleitet worden ist, werden die Unterlagen für den jeweiligen Planfeststellungsabschnitt für die Dauer von einem Monat zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Wo und wann genau die Auslegung stattfindet, wird im Amtsblatt der jeweiligen Gemeinde bekannt gemacht. Privatpersonen haben die Möglichkeit, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde einzureichen. Diese werden im Erörterungstermin unter Leitung der Anhörungsbehörde mit den Vorhabenträgerinnen (hier: DB InfraGO AG, DB Energie GmbH, vertreten durch die DB InfraGO AG) besprochen. Das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist für die Genehmigungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, die Grundlage für die Abwägung und die Entscheidung.
Wo kann ich Fragen rund um das Bauprojekt und das Genehmigungsverfahren stellen?
Formale Einwände im Verfahren müssen gegenüber der Anhörungsbehörde erklärt werden. Für alle anderen Fragen können Sie sich gerne an uns wenden, zum Beispiel per E-Mail.
Alles rund um das Genehmigungsverfahren können Sie in unserer Broschüre nachlesen.