Abschnitt 3.6 – Alles zur Planung
Hier können Sie die Ergebnisse der Entwurfsplanung für den Abschnitt Saaldorf-Surheim–Freilassing mithilfe einer interaktiven Karte, eines 3D-Videos und den Bauplänen einsehen.
Interaktive Karte der Baumaßnahmen
Welche Baumaßnahmen im Einzelnen für den Ausbau der Bahnstrecke Saaldorf-Surheim–Freilassing geplant sind, können Sie dieser interaktiven Karte entnehmen.
Beschreibung der geplanten Maßnahmen
Der rund 8 Kilometer lange Streckenabschnitt zwischen Saaldorf-Surheim und Freilassing wird zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert.
Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus wird das bestehende Gleis erneuert und ein zweites Gleis daneben gebaut. Die Errichtung des neuen zusätzlichen Gleises erfolgt bis km 57,8 bahnlinks. Im Bereich von ca. km 58,0 bis 61,4 liegt das neue Gleis bahnrechts bevor es anschließend wieder bahnlinks verläuft. Zur Elektrifizierung sind 8 Kilometer Oberleitung geplant und alle 50 bis 75 Meter wird jeweils ein Oberleitungsmast zu beiden Seiten der Gleise errichtet.
Der Haltepunkt in Saaldorf-Surheim und der Bahnhofsteil Freilassing Nord werden barrierefrei hergestellt.
15 Brückenbauwerke werden für das zweite Gleis und die Oberleitung neu gebaut, umgebaut oder geringfügig angepasst: 13 Eisenbahnüberführungen (EÜ), 1 Straßenüberführung (SÜ) und 1 Fußgängerüberführung (FÜ). Um möglichst wenig zusätzliche Flächen, die nicht der DB gehören, in Anspruch nehmen zu müssen, werden insgesamt 8 Stützwände gebaut. Diese sind im unten eingefügten 3D-Video zu sehen.
Zum Schutz der Anwohnenden vor Schall sind 9 Schallschutzwände geplant. Über einen Großteil der Strecke sind besonders überwachte Gleise geplant. Wie diese aktive Schutzmaßnahmen Schall reduzieren, erläutern wir hier.
Bei Hausen wird ein Unterwerk geplant. An einem Unterwerk wird der Strom, der mit 110 kV über die Bahnstromleitung übertragen wird, in 15 kV für den Bahnbetrieb transformiert und dann auf die Oberleitung eingespeist. Ein Unterwerk ist vergleichbar mit einem öffentlichen Umspannwerk. Es besteht aus Leistungstransformatoren und Schaltanlagen. Ein Unterwerk verursacht keine nennenswerten Emissionen wie Lärm oder Strahlung.
3D-Visualisierung der geplanten Baumaßnahmen
In diesem Video führen wir Sie durch eine anschauliche 3D- Visualisierung der Entwurfsplanung für den Bahnausbau von Saaldorf-Surheim bis Freilassing.
Technische Hinweise: Um das Video in der bestmöglichen Qualität anzuschauen, empfehlen wir, die Wiedergabequalität rechts unten über das Zahnradsymbol auf die höchstmögliche Auflösung, bspw. 1080p, einzustellen. Aufgrund der großen Datenmenge handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung der Umwelt und vieler Objekte. Auch der Bewuchs ist beispielhaft dargestellt. Im Gegensatz zu den unten einzusehenden Plänen handelt es sich bei der Visualisierung um einen Planungsstand und nicht um eine rechtsverbindliche Darstellung oder eine Planrechtsunterlage.
Baupläne
Hier können Sie die Übersichts- und Detailpläne für die Stationen, Brücken, Schallschutz- und Stützwände von Saaldorf-Surheim bis Freilassing einsehen und herunterladen.
Folgende Informationen können Sie den Plänen entnehmen:
- Der Übersichtslageplan beinhaltet die geplanten Baumaßnahmen und Straßen
- Die Lagepläne zeigen die Baumaßnahmen im Detail und zum Teil die geplanten Flächen, um in der Bauphase die Baustellen einzurichten.
- Die Bauwerkspläne geben die künftigen Maße der Brücken, der Schallschutz- und Stützwände wieder.
Übersichtslageplan
Lagepläne
Bauwerkspläne
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Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Entwurfsplanung für den Bahnausbau von Tüßling bis Freilassing. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne per E-Mail.
Welche Züge nach dem Ausbau wann und wie häufig auf der Strecke verkehren, liegt in den Händen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und der freien Wirtschaft. Eine Prognose dazu enthält der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Nach der Prognose richten sich die Planungen für das Ausbauvorhaben und das Ausmaß an Schallschutz. Diesen berechnen unabhängige Gutachter:innen anhand von gesetzlichen Vorgaben. Die Prognose prüft der Bund in regelmäßigen Abständen, so auch zurzeit für den BVWP 2040. Bis dies abgeschlossen ist und der neue BVWP veröffentlicht ist, haben sich unsere Planungen nach dem Deutschlandtakt zu richten. Die Netzgrafiken des Abschlussberichts zum Zielfahrplan Deutschlandtakt des Bundes sind hier online einzusehen.
Ändert sich die Prognose für die ABS 38 bis zur Genehmigung und wird in dem Zuge ein angepasster Schallschutz notwendig, müssen unabhängige Gutachter:innen das Ausmaß erneut berechnen. Dabei sind sie stets an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, um die in der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte einzuhalten.
Von Markt Schwaben bis Mühldorf werden wir die ABS 38 gemäß unserem Projektauftrag des Bundes für eine Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h ausbauen. Von Tüßling bis Freilassing ist dies nicht wirtschaftlich, daher beträgt sie in dem Abschnitt 160 km/h.
Da die Art und das Ausmaß der Baumaßnahmen, wie der Streckenverlauf und Bahnübergänge, von dieser Geschwindigkeit abhängen, sind die Planungen auf 160 km/h ausgerichtet. So wird es Zügen nicht möglich sein, in dem Abschnitt mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren.
Würde der Bund eine höhere Maximalgeschwindigkeit nachträglich erwägen, wäre ein erneuter Ausbau nötig. Solche Infrastrukturmaßnahmen erfordern angesichts der dafür notwendigen Investitionen eine langfristige Planung. Dazu wird der Bundesverkehrswegeplan regelmäßig überprüft. Er schätzt realistisch ein, wie sich der Schienenverkehr in Deutschland künftig entwickeln wird.
Nach der nun abgeschlossenen Entwurfsplanung bereitet unser Projektteam die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vor. Sind diese fertig, reichen wir den Abschnitt beim Eisenbahn-Bundesamt ein, um eine Baugenehmigung für den Ausbau zu erwirken. Wenn es so weit ist, werden wir alle Beteiligten und die Öffentlichkeit darüber informieren.
Nach der nun abgeschlossenen Entwurfsplanung bereitet unser Team die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vor. D.h. die Unterlagen werden für das Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde formell aufbereitet, um eine Baugenehmigung für den Ausbau zu erhalten. Wesentliche Änderungen, insbesondere an den Baumaßnahmen, sind nicht vorgesehen. Kommt es in Einzelfällen zu Änderungen, informieren wir die entsprechenden Stakeholdern darüber. Dazu zählen beispielsweise Schutzmaßnahmen für die Umwelt oder Flächen für die Bauphase.