Veröffentlichung der Planunterlagen im PFA 3.1

Mit der Auslegung der Planunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 3.1 der ABS 38 leitet das Eisenbahn-Bundesamt nun das Genehmigungsverfahren für die Baumaßnahmen im Abschnitt von Tüßling bis Garching an der Alz ein. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem modernen Schienennetz für die Menschen und die Wirtschaft in der Region Südostbayern erreicht.
Einsicht in die Planunterlagen
Im Zeitraum vom 16. Mai bis 16. Juni 2025 können Personen, Träger öffentlicher Belange und anerkannte Vereinigungen, wie beispielsweise kommunale Verwaltungen oder Umweltverbände, die Unterlagen zur Planfeststellung des Ausbauvorhabens einsehen.
Die Unterlagen sind während der Auslegungszeit ausschließlich online auf der Webseite des Eisenbahn-Bundesamts veröffentlicht und auffindbar.
Einwendungen richtig einreichen
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht für alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen. Damit diese berücksichtigt werden, müssen sie bis zum 18. August 2025 ausschließlich beim dafür zuständigen Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden.
Die entsprechenden Kontaktdaten sind in der Online-Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamts zu finden.
Bitte beachten: Das Projektteam der ABS 38 darf die Einwendung NICHT entgegennehmen und sie auch NICHT weiterleiten.
Weitere Informationen zum Verfahren
Um sich weiterführend über das Planfeststellungsverfahren zu informieren, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Themenseite des Eisenbahn-Bundesamts,
- FAQ-Seite des Eisenbahn-Bundesamts,
- Broschüre zum Genehmigungsverfahren (vom Projekt ABS 38 aufgelegt).