Scoping-Verfahren für die PA 2, 3 und 4 startet als Online-Konsultation am 5. Juli

Das Eisenbahn-Bundesamt führt die öffentliche Besprechung zum Untersuchungsrahmen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung in den Planungsabschnitten 2,3 und 4 der ABS 38 bis zum 30.07.2021 online durch.

Die Online-Konsultation besteht aus der Veröffentlichung der Umwelt-Unterlagen, die die DB Netz AG als Vorhabenträgerin für die Streckenabschnitte Ampfing – Tüßling (PA 02), Tüßling - Freilassing (PA 03) und Tüßling - Burghausen (PA 04) erstellt hat, und der anschließenden Gelegenheit zur Stellungnahme durch die relevanten Behörden, TöBs und die betroffene Öffentlichkeit.

Die Unterlagen werden im Zeitraum der Online-Konsultation vom 05. Juli bis zum 30. Juli 2021 auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/Mgvg zugänglich sein.

Zum Hintergrund:

Bei der Planung eines Großprojekts nimmt die Prüfung der Umweltverträglichkeit einen bedeutenden Anteil ein, um möglichst alle Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt in den Planungen zu berücksichtigen. Damit die Umweltprüfungen so genau und effektiv wie möglich durchgeführt werden können, muss das sogenannte „Scoping“ durchgeführt werden. Damit ist der Untersuchungsrahmen gemeint. Ziel des Scopings ist die Festlegung des Gegenstands, Umfangs und der Methoden, die herangezogen werden, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) lädt alle relevanten Behörden, Träger öffentlicher Belange (TöB) und die betroffene Öffentlichkeit ein, sich an der Besprechung zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu beteiligen.

Durchführung als Online-Konsultation

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) führt das EBA die Besprechung als Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG durch.

Das EBA hat alle nach § 17 UVPG zu beteiligenden Behörden über die Durchführung der Online-Konsultation informiert und die ortsüblichen Bekanntmachungen veranlasst.

Vorbereitendes Verfahren im Rahmen des MgvG und Abgrenzung zum Anhörungsverfahren

Im Rahmen des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes (MgvG), das am 01.04.2020 in Kraft trat, ist ein öffentliches Scoping-Verfahren gefordert. Dieses gibt den relevanten Behörden und TöBs wie auch der betroffenen Öffentlichkeit die Gelegenheit, an der Besprechung teilzunehmen und schriftlich oder elektronisch zum Untersuchungsrahmen Stellung zu nehmen. Das Scoping-Verfahren ist Teil des vorbereitenden Verfahrens im Rahmen des MgvG.

Das Scoping, bei dem es nur um die Untersuchung zur Umweltverträglichkeit geht, unterscheidet sich vom Anhörungsverfahren, das später innerhalb des Genehmigungsprozesses durchgeführt wird.

Im Anhörungsverfahren erhalten alle Betroffenen die Gelegenheit, Einwendungen in Bezug auf sämtliche durch das Vorhaben berührten Belange und Rechte einzureichen. Hierzu wird es nach Planfeststellungsabschnitten getrennte Bekanntmachungen geben.

Weitere Informationen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens finden Sie in unserer Broschüre zum Genehmigungsverfahren.

Weiteres Vorgehen

Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen und der eingegangenen Stellungnahmen legt das EBA im Anschluss an die Konsultation den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung fest und unterrichtet die DB Netz AG als Vorhabensträgern über die Ergebnisse der Konsultation. Über den Abschluss und die Bewertung des Verfahrens halten wir Sie ebenfalls auf unserer Projekt-Homepage auf dem Laufenden.

Zurück