Im Mai: Wichtiger Schritt für Einwendende im PFA 1.2 Ottenhofen–Pastetten–Wörth

Eisenbahn-Bundesamt macht Erörterungstermin im Mai 2025 bekannt

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Erörterungstermin für den Planfeststellungsabschnitt 1.2 der Ausbaustrecke München-Mühldorf-Freilassing (ABS 38) offiziell bekannt gegeben. Als Vorhabenträger möchten wir Sie über diesen wichtigen Verfahrensschritt informieren.

Wann und wo findet der Erörterungstermin statt?

Das EBA als verfahrensführende Behörde hat in einer Bekanntmachung folgende Termine festgelegt:

  • Für private Einwender und rechtsanwaltlich vertretene Einwender:
    Mittwoch, 14. Mai 2025, ab 9:30 Uhr
  • Für Träger öffentlicher Belange und anerkannte Umweltvereinigungen:
    Donnerstag, 15. Mai 2025, ab 9:30 Uhr

Beide Termine finden im kleinen Saal (EG) der Stadthalle Erding, Alois Schießl Platz 1, 85435 Erding statt. Die Termine dauern jeweils voraussichtlich bis 17:00 Uhr. Falls die Erörterung mit privaten Einwendern am ersten Tag nicht abgeschlossen werden kann, wird sie am Folgetag fortgesetzt. Alle Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter: EBA - Informationen zum Planfeststellungsverfahren im PFA 1.2 der ABS 38

Was ist ein Erörterungstermin?

Ein Erörterungstermin ist ein wichtiger Bestandteil des Planfeststellungsverfahren für das Baurecht zum Bahnausbau im Projektabschnitt 1.2. Während dieses Termins werden die zuvor eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen zur Ausbaustrecke mit dem Vorhabenträger (DB InfraGO) erört

Der Termin dient dazu:

  • alle für die Entscheidung relevanten Sachverhalte zusammenzutragen
  • die Planung möglicherweise anzupassen und einen Ausgleich zwischen öffentlichen und privaten Interessen zu finden
  • Fakten und relevante Gesichtspunkte zu klären

Wichtig zu wissen: Beim Erörterungstermin wird noch keine Entscheidung über die Einwendungen getroffen. Die Entscheidung trifft das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde erst nach Abschluss des gesamten Anhörungsverfahrens.

Warum das Genehmigungsverfahren wichtig ist und wie das Eisenbahn-Bundesamt die Öffentlichkeit daran beteiligt, erklären wir übrigens in unserer Broschüre über das Genehmigungsverfahren.

Für wen ist diese Information relevant?

Der Erörterungstermin ist in erster Linie für Personen und Organisationen relevant, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens bereits Einwendungen zum Planfeststellungsabschnitt 1.2 Ausbaustrecke beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht haben. Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnehmen dürfen nur:

  • Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben
  • Rechtsanwaltlich vertretene Einwender
  • Vertreter von Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Umweltvereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben
  • Vertreter der Vorhabenträgerin (DB InfraGO) und der beteiligten Behörden

Falls Sie eine Einwendung eingereicht haben, aber nicht am Erörterungstermin teilnehmen können oder möchten, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Teilnahme ist freiwillig, und Ihre Einwendungen werden auch dann berücksichtigt, wenn Sie nicht persönlich am Termin teilnehmen.

Was wird beim Erörterungstermin besprochen?

Der Erörterungstermin bezieht sich auf den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Bahnstrecke 5600 Markt Schwaben–Mühldorf im Projektabschnitt 1.2 von Bahn-km 22,820 bis 30,000. Das Projekt betrifft den Markt Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg) und die Gemeinden Ottenhofen, Pastetten, Wörth und Walpertskirchen (Landkreis Erding) sowie trassenferne Maßnahmen in Garching bei München. Was in diesem Streckenabschnitt geplant ist, finden Sie auf unserer Webseite zum PFA 1.2.

Hinweise zur Teilnahme

Private und rechtsanwaltlich vertretene Einwender werden gebeten, sich per E-Mail unter Kanzlei-sb1-MUE-NRB@eba.bund.de zum Erörterungstermin anzumelden. Bitte bringen Sie zum Termin ein Ausweisdokument und ggf. Ihre Einladung mit. Der Einlass beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Terminbeginn.

Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss eine schriftliche Vollmacht vorweisen. Entsprechende Vollmachtsformulare finden Sie auf der Website des EBA.

Weitere Informationen

Alle detaillierten Informationen zum Erörterungstermin, einschließlich der vollständigen Bekanntmachung, der Tagesordnung und einer Anfahrtsskizze, finden Sie auf der Website des Eisenbahn-Bundesamts: EBA - Informationen zum Planfeststellungsverfahren im PFA 1.2 der ABS 38

Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte direkt an das Eisenbahn-Bundesamt als verfahrensführende Behörde, per E-Mail an: Kanzlei-sb1-MUE-NRB@eba.bund.de

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