Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht die Planunterlagen für den PFA 4.1

Mit der Auslegung der Planunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 4.1 der ABS 38 leitet das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nun das Genehmigungsverfahren für die Bahnausbaumaßnahmen im etwa 25 Kilometer langen Abschnitt von Tüßling nach Burghausen ein. Mit diesem weiteren Schritt auf dem Weg zu einer starken Schiene in Südostbayern wird ein wichtiges Signal für die Menschen, das Klima und die Wirtschaft in der Region gesetzt.
Einsicht in die Planunterlagen
Im Zeitraum vom 3. März bis zum 2. April 2025 können Personen, Träger öffentlicher Belange und anerkannte Vereinigungen, wie beispielsweise die kommunalen Verwaltungen oder Umweltverbände, die Unterlagen zur Planfeststellung des Ausbauvorhabens einsehen.
Die Unterlagen sind während der Auslegungszeit ausschließlich online auf der Website des Eisenbahn-Bundesamts veröffentlicht und auffindbar.
Einwendungen richtig einreichen
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht für alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen. Damit diese berücksichtigt werden, müssen sie bis zum 2. Mai 2025 ausschließlich beim dafür zuständigen Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden.
Die Einwendungen sind in schriftlicher Form an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11 in 80335 München zu richten. Auch eine Einreichung per E-Mail ist möglich.
- Bitte beachten: Das Projektteam der ABS 38 darf die Einwendung NICHT entgegennehmen und sie auch NICHT weiterleiten.
Weitere Informationen zum Verfahren
Um sich weiterführend über das Planfeststellungsverfahren zu informieren, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Themenseite des Eisenbahn-Bundesamts,
- FAQ-Seite des Eisenbahn-Bundesamts,
- Broschüre zum Genehmigungsverfahren (vom Projekt ABS 38 aufgelegt).